Herzlich Willkommen !

Konstruktive Beratung und Unterstützung mit zielführenden Lösungsansätzen führen zur erfolgreichen Lösung sämtlicher rechtlicher Fragestellungen rundum Ihre Immobilie. Hierzu wird die jeweils aktuelle Rechtsprechung herangezogen, nämlich mittels Einsicht in eine aktuelle Rechtsprechungsdatenbank.

Herr Rechtsanwalt Daniel Holz verfügt über jahrelange Berufs- und Prozessführungserfahrung vor Amtsgerichten, Landgerichten und dem Kammergericht Berlin (OLG), und zwar u.a. in den relevanten Gebieten des Mietrechts, WEG- Rechts, Architektenrechts, Notarhaftungsrechts, Notarkostenrechts sowie des Bau- und Immobilienrechts.

Bereits im Stadium der Immobilienanschaffung (Maklerverträge, Notarverträge, Makler- und Notarkosten pp.), oder der Immobilienverwaltung (Mietverträge, Umwandlung von Wohnraum, Zweckentfremdung, Handwerkerverträge pp.) bis hin zur Immobilienveräußerung wird sich anwaltliche Unterstützung für Sie lohnen.

Zögern Sie also nicht und nehmen Sie Ihre Rechte wahr!



Rechtsfragen zum Immobilienvermögen

I. Rechtsfragen beim Ankauf und Verkauf einer Immobilie sind u.a. Fragen zum

allgemeinen Vertragsrecht ,
Maklerrecht ,
Darlehensvertragsrecht ,
Grundbuchrecht ,
Notarhaftungsrecht ,
Notarkostenrecht ,
Nachbarschaftsrecht, und
einstweiligen Rechtsschutz (in Grundbuchsachen sowie im Immobilienrecht).

II. Darüber hinaus stellen sich Rechtsfragen im Kontext der Immobilienverwaltung (u.a. Bewirtschaftung , Modernisierung und Erhaltung der Immobilie ), so u.a. zum

Recht der Beauftragungen und Aufträge ,
Mietrecht ,
Forderungseinzug und Vollstreckungsrecht ,
Recht der Handwerker – und Bauverträge (nebst Regelungen der VOB ) ,
Architektenrecht (nebst Regelungen der HOAI ) ,
Bauordnungsrecht , und
Zweckentfremdungsverbotsgesetz .

III. Hinzu treten meist Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten aus Immobilieneigentum und der rechtlichen Begleitung bei der Folgenbeseitigung; und somit Rechtsfragen u.a. zur

Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung oder zur
Haftung des Gebäudebesitzers oder Grundstücksbesitzers.